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Signaturstufen

EES, FES oder QES: Welche elektronische Signatur brauchen Sie?

Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen der elektronischen Signatur. Die gute Nachricht: Für die meisten Verträge genügt die einfachste. Hier erfahren Sie, wann welche Stufe die richtige ist.

Die drei Stufen

Vom Alltagsgeschäft bis zur gesetzlichen Schriftform

EES

Einfache elektronische Signatur

Ein Klick, sofort unterschrieben. Für den Großteil des Geschäftsalltags.

  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Bestellungen und Auftragsbestätigungen
  • Interne Freigaben und Protokolle

Ab Free

FES

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eindeutig zugeordnet und nachträglich nicht unbemerkt veränderbar.

  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Mietverträge (formfrei)
  • Versicherungsanträge
  • Rahmen- und Dienstleistungsverträge

Ab Pro

Schriftform

QES

Qualifizierte elektronische Signatur

Der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

  • Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Vollmachten und Bürgschaften
  • Dokumente mit gesetzlicher Schriftform

Auf Anfrage

Direktvergleich

Alle Kriterien auf einen Blick

Identifizierung, Beweiskraft, Schriftform: die drei Stufen im tabellarischen Vergleich.

Vergleich der drei Signaturstufen EES, FES und QES
EES Einfache elektronische Signatur FES Fortgeschrittene elektronische Signatur QES Qualifizierte elektronische Signatur
Identifizierung Keine gesonderte Identitätsprüfung erforderlich Zuordnung über die Mobilfunknummer der unterzeichnenden Person Identitätsprüfung über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter
Authentifizierung Persönlicher Signatur-Link per E-Mail Einmalcode per SMS (OTP) zusätzlich zum Signatur-Link Qualifiziertes Zertifikat, ausgestellt auf die geprüfte Identität
Beweiskraft Als Beweismittel vor Gericht zulässig (Art. 25 eIDAS) Hohe Beweiskraft durch eindeutige Zuordnung (Art. 26 eIDAS) Erfüllt die elektronische Form (§ 126a BGB), Beweislastumkehr zugunsten der Echtheit
Typische Dokumente
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Bestellungen und Auftragsbestätigungen
  • Interne Freigaben und Protokolle
  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Mietverträge (formfrei)
  • Versicherungsanträge
  • Rahmen- und Dienstleistungsverträge
  • Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Vollmachten und Bürgschaften
  • Dokumente mit gesetzlicher Schriftform
Verfügbar Ab Free Ab Pro Auf Anfrage
Gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB) Nein Nein Ja, erfüllt

Faustregel

So wählen Sie die richtige Stufe

EES

Formfreie Verträge des Tagesgeschäfts

Angebote, NDAs, Bestellungen, Freigaben: Wo das Gesetz keine Form vorschreibt und das Streitrisiko überschaubar ist, reicht die einfache Signatur. Sie ist in Sekunden erledigt.

FES

Erhöhtes Beweisinteresse

Unbefristete Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungen: Wenn es um viel Geld oder lange Laufzeiten geht, sorgt der SMS-Code für eine eindeutige Zuordnung der Unterschrift.

QES

Gesetzliche Schriftform

Befristete Arbeitsverträge, Verbraucherdarlehen, Bürgschaften: Wo das Gesetz Schriftform verlangt, ist die QES die einzige elektronische Form, die zählt (§ 126a BGB).

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt: lieber eine Stufe höher wählen. Mit SmartDocs wechseln Sie die Stufe je Signaturprozess mit einem Klick.

Ehrlichkeit gehört dazu

Was Sie gar nicht elektronisch unterschreiben können

Für einige Dokumente schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung oder ausdrücklich Papier vor. Daran ändert auch die beste E-Signatur nichts.

  • Immobilienkaufverträge (notarielle Beurkundung, § 311b BGB)
  • Testamente und Erbverträge
  • Eheverträge
  • GmbH-Gründungen und Anteilsübertragungen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen und Aufhebungsverträge (§ 623 BGB, Schriftform ohne elektronische Form)

Alles andere, und das ist die große Mehrheit aller Geschäftsdokumente, können Sie mit SmartDocs digital und rechtssicher abschließen.

FAQ

Fragen zu den Signaturstufen

Faustregel: Formfreie Verträge wie Angebote, NDAs oder Bestellungen funktionieren mit der einfachen Signatur (EES). Bei erhöhtem Beweisinteresse, etwa bei unbefristeten Arbeitsverträgen oder Mietverträgen, empfiehlt sich die fortgeschrittene Signatur (FES). Nur wenn das Gesetz Schriftform verlangt, brauchen Sie die qualifizierte Signatur (QES).

Alle drei Stufen, eine Plattform

Starten Sie kostenlos mit der EES und schalten Sie FES und QES dazu, wenn Sie sie brauchen.