Qualifizierte elektronische Signatur
Die QES: der Handschrift rechtlich gleichgestellt
Wo das Gesetz Schriftform verlangt, ist die qualifizierte elektronische Signatur die einzige digitale Unterschrift, die zählt. Mit SmartDocs setzen Sie die QES ohne Medienbruch ein: im selben Workflow wie alle anderen Signaturen.
Rechtswirkung
Was die QES rechtlich besonders macht
Gleichgestellt per Gesetz
Art. 25 Abs. 2 eIDAS: Die QES hat die gleiche Rechtswirkung wie die handschriftliche Unterschrift. In Deutschland erfüllt sie die elektronische Form nach § 126a BGB.
Beweislastumkehr
Nach § 371a ZPO spricht der Anschein für die Echtheit einer QES. Wer sie bestreitet, muss das Gegenteil beweisen, nicht Sie.
Geprüfte Identität
Hinter jeder QES steht eine echte Identitätsprüfung durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter unter staatlicher Aufsicht.
Ablauf
So läuft eine QES mit SmartDocs ab
Die Identitätsprüfung dauert beim ersten Mal wenige Minuten. Danach kann die geprüfte Identität für Folgesignaturen wiederverwendet werden.
Identität nachweisen
Die unterzeichnende Person identifiziert sich einmalig digital, zum Beispiel per Video-Ident oder mit der eID-Funktion des Personalausweises.
Qualifiziertes Zertifikat
Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS stellt das Zertifikat auf die geprüfte Identität aus.
Signatur auslösen
Die QES wird im SmartDocs-Prozess ausgelöst und mit dem Dokument verbunden. Audit-Trail und Zertifikat dokumentieren alles.
Einsatzpflicht
Wann die QES gesetzlich vorgeschrieben ist
Verlangt das Gesetz Schriftform und lässt die elektronische Form zu, führt an der QES kein Weg vorbei. Die wichtigsten Fälle:
- Befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
- Verbraucherdarlehensverträge (§ 492 BGB)
- Bürgschaftserklärungen von Unternehmen in elektronischer Form
- Vollmachten, wenn das Grundgeschäft Schriftform verlangt
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge (§ 12 AÜG)
Für alle anderen Verträge dürfen Sie frei wählen: Dort sind einfache und fortgeschrittene Signaturen meist der schnellere Weg. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Signaturstufen.
Vergleich
Die QES im Vergleich zu EES und FES
| EES Einfache elektronische Signatur | FES Fortgeschrittene elektronische Signatur | QES Qualifizierte elektronische Signatur | |
|---|---|---|---|
| Identifizierung | Keine gesonderte Identitätsprüfung erforderlich | Zuordnung über die Mobilfunknummer der unterzeichnenden Person | Identitätsprüfung über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter |
| Authentifizierung | Persönlicher Signatur-Link per E-Mail | Einmalcode per SMS (OTP) zusätzlich zum Signatur-Link | Qualifiziertes Zertifikat, ausgestellt auf die geprüfte Identität |
| Beweiskraft | Als Beweismittel vor Gericht zulässig (Art. 25 eIDAS) | Hohe Beweiskraft durch eindeutige Zuordnung (Art. 26 eIDAS) | Erfüllt die elektronische Form (§ 126a BGB), Beweislastumkehr zugunsten der Echtheit |
| Typische Dokumente |
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| Verfügbar | Ab Free | Ab Pro | Auf Anfrage |
| Gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB) | Nein | Nein | Ja, erfüllt |
QES bei SmartDocs: Konditionen auf Anfrage
Die QES wird je Signatur abgerechnet. Volumen und Identifikationsverfahren bestimmen den Preis: Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das zu Ihrem Bedarf passt.
FAQ
Fragen zur QES
Schriftform erledigt, digital
Starten Sie kostenlos und schalten Sie die QES dazu, sobald Sie sie brauchen.