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Für Immobilienmakler

Vom Erstgespräch bis zum Notartermin: kein Blatt Papier dazwischen

Maklervertrag, Widerrufsbelehrung und Provisionsvereinbarung gehen als Signatur-Link raus und kommen unterschrieben zurück. Die Textform nach § 656a BGB ist gewahrt, und jeder Schritt liegt mit Zeitstempel in der Akte.

Typische Dokumente

Welches Dokument, welche Signaturstufe?

Fast alles im Maklergeschäft verlangt nur die Textform und läuft damit komplett online. Diese Dokumente entscheiden über den Provisionsanspruch, und für jedes gibt es die passende Signaturstufe.

Dokument Signaturstufe Hinweis
Maklervertrag und Alleinauftrag (Kauf) FES empfohlen Wahrt die Textform nach § 656a BGB; ohne sie ist der Vertrag nichtig und die Provision verloren.
Widerrufsbelehrung EES Bei Verträgen per E-Mail oder Telefon Pflicht; der Audit-Trail belegt Zugang und Zeitpunkt.
Provisionsvereinbarung mit der Käuferseite FES empfohlen Textform gilt auch hier; die Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB ist sauber belegt.
Verlängerung und Preisanpassung EES Laufzeit oder Angebotspreis ändern sich; der Nachtrag ist per Vorlage in Minuten unterschrieben.
Übergabeprotokoll EES vor Ort Das eine Dokument am Objekt: auf dem Tablet, mit Zählerständen und Schlüsselliste.

Welche Stufe wofür? Der Überblick auf der Seite Signaturstufen, oder zum Vertiefen: Für das Übergabeprotokoll: die Vor-Ort-Signatur .

Ablauf

Vom Erstgespräch zur Provision, lückenlos belegt

So läuft eine Vermarktung, wenn kein Vertrag mehr auf dem Postweg hängt:

01

Alleinauftrag im Erstgespräch

Der Maklervertrag geht als Signatur-Link aufs Handy des Eigentümers und ist unterschrieben, bevor der Wettbewerb ein Exposé schreibt. Textform und Widerrufsbelehrung sind dokumentiert.

02

Käuferseite unter Vertrag

Wird es ernst, geht die Provisionsvereinbarung als Link an die Käuferseite und ist vor dem nächsten Termin unterschrieben, die Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB inklusive.

03

Vollständige Akte zum Notartermin

Verlängerung, Preisanpassung, Nachtrag: Alles läuft über denselben Weg. Zum Notartermin liegt jede Unterschrift mit Zeitstempel in der Akte.

So sieht das in der Praxis aus: Ein Maklerbüro mit fünf Beraterinnen schließt Alleinaufträge noch im Erstgespräch: Signatur-Link aufs Handy, Textform gewahrt, Widerrufsbelehrung mit Zeitstempel zugestellt. Die Provisionsvereinbarung mit der Käuferseite folgt vor der zweiten Besichtigung, und bei Streit um die Provision liegt jede Unterschrift mit vollständiger Beweiskette im Audit-Trail.

Passende Funktionen

Gebaut für den Alltag: Immobilienmakler

Textform mit Beweiskraft

Der Signatur-Link erfüllt die Textform nach § 656a BGB und dokumentiert anders als eine lose E-Mail-Kette, wer wann zugestimmt hat.

Vorlagen für jedes Mandat

Maklervertrag, Widerrufsbelehrung und Provisionsvereinbarung liegen als Vorlage bereit. Der nächste Auftrag ist in zwei Minuten unterschriftsreif.

Automatische Erinnerungen

Unterschreibt ein Eigentümer nicht, erinnert SmartDocs von selbst. Sie sehen den Status jedes Vorgangs in Echtzeit.

Dokumentierte Identitätsprüfung

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Audit-Trail und SMS-verifizierte Signatur unterstützen Ihre Dokumentation.

FAQ

Fragen aus der Maklerpraxis

Ja. Für Maklerverträge über den Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen verlangt § 656a BGB die Textform, und die erfüllt die elektronische Signatur. Ohne Textform ist der Vertrag nichtig und der Provisionsanspruch entfällt. Streng genommen genügt sogar eine E-Mail; der Signaturvorgang liefert aber ein einziges versiegeltes Dokument mit Audit-Trail statt einer verstreuten Mail-Kette, die im Streitfall erst zusammengesucht werden muss.

Der nächste Alleinauftrag wird noch im Erstgespräch unterschrieben

Kostenlos starten, Maklervertrags-Vorlage anlegen, ersten Signatur-Link senden. Keine Zahlungsdaten, keine Mindestlaufzeit.

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